Regelungen zur Nutzung

der Räume „Akwamaryn“

  1. Das Gelände ist Privatbesitz, daher sind die Gäste verpflichtet, die Privatsphäre zu respektieren.

  2. Gäste, die Übernachtungsdienste in Anspruch nehmen, verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung sowie der Vorschriften für Gesundheitsschutz, Sicherheit und Brandschutz.

  3. Gäste sind verpflichtet, sich unmittelbar nach der Ankunft beim Eigentümer der Einrichtung anzumelden und die finanzielle Verpflichtung für ihren Aufenthalt zu begleichen.

  4. Der reservierte Aufenthalt dauert von 15:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag.

  5. Die Übergabe des Zimmers am Abreisetag erfolgt in Anwesenheit des Eigentümers der Einrichtung bis 10:00 Uhr.

  6. In der Einrichtung gilt eine Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr.

  7. Die Zahlung für den Aufenthalt erfolgt am Anreisetag. Im Falle einer vorzeitigen Abreise, die vor dem reservierten Datum liegt, wird die gezahlte Gebühr nicht erstattet.

  8. Ein Näherungsschlüsselanhänger, der am Zimmerschlüssel befestigt ist, ermöglicht das Betreten/Verlassen der Einrichtung (der Anhänger öffnet gleichzeitig das Eingangstor und die Türen zur Einrichtung).

  9. Der Verwalter der Einrichtung übernimmt keine Verantwortung für Gegenstände, die auf dem Gelände zurückgelassen wurden.

  10. Gäste haften für alle Arten von Beschädigungen oder Zerstörungen von Einrichtungsgegenständen und technischen Geräten der Einrichtung, die durch ihr Verschulden oder das Verschulden ihrer Schutzbefohlenen verursacht wurden.

  11. Die untergebrachte Person ist verpflichtet, die Brandschutzvorschriften einzuhalten, die sanitären Einrichtungen ordnungsgemäß zu nutzen und den Eigentümer über alle Störungen im genutzten Zimmer zu informieren.

  12. Gäste dürfen keine Änderungen in den Zimmern und deren Ausstattung vornehmen (Umstellen von Möbeln, Ausstattung).

  13. Ein Gast darf das Zimmer nicht an Dritte übergeben, auch wenn die Zeit, für die er die Gebühr entrichtet hat, noch nicht abgelaufen ist.

  14. Personen, die keine Übernachtungsdienste gebucht haben, dürfen sich nicht auf dem Gelände oder im Gästezimmer aufhalten.

  15. Gäste sollten bei jedem Verlassen des Zimmers die gebotene Sorgfalt walten lassen. Sie sollten überprüfen, ob Fenster und Türen geschlossen sind.

  16. Das Befahren und Parken von Fahrzeugen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Der Parkplatz ist kostenlos und unbewacht. Der Eigentümer der Einrichtung ist nicht verantwortlich für auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge oder für Schäden oder Verluste an einem Fahrzeug des Gastes.

  17. Der Eigentümer der Einrichtung hat das ausschließliche Recht, über das Schließen und Öffnen des Parkplatzes zu den von ihm festgelegten Zeiten zu entscheiden.

  18. Das Einfahrtstor zum Parkplatz wird in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr geschlossen. Die Nutzung des Parkplatzes während dieser Stunden (Einfahrt, Ausfahrt) erfordert eine Benachrichtigung an den Eigentümer der Einrichtung.

  19. Der Spielplatz für Kinder darf nur unter Aufsicht von Erwachsenen gemäß der geltenden Anweisung/Ordnung genutzt werden.

  20. Kinder unter 12 Jahren müssen sich ständig unter der Aufsicht von Eltern oder gesetzlichen Vormündern auf dem Gelände befinden.

  21. Strandausrüstung (Liegestühle, Pools, aufblasbare Matratzen, Windschutz) dürfen nicht in die Gästezimmer gebracht werden; bitte lassen Sie sie im dafür vorgesehenen Bereich am Parkplatz.

  22. Wagen, Roller usw. dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden. Bitte lassen Sie sie im dafür vorgesehenen Bereich am Parkplatz.

  23. Fahrradständer und stehende Kleiderständer sind beim Technikraum (neben dem Parkplatz) verfügbar.

  24. Den Gästen steht eine Küchenzeile zur Verfügung, in der nur das Aufwärmen von Fertigprodukten oder zubereiteten Speisen möglich ist (kein Kochen und Braten von Speisen). Bitte halten Sie Sauberkeit und Ordnung in den Küchenzeilen.

  25. Der Minibar, die zur Ausstattung des Gästezimmers gehört, dient ausschließlich zur Aufbewahrung von Getränken (nicht zur Aufbewahrung von Lebensmitteln).

  26. Das Rauchen von Tabak und elektronischen Zigaretten ist auf dem gesamten Gelände verboten. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

  27. Aus Brandschutzgründen ist die Verwendung von Heizgeräten, Bügeleisen, elektrischen Wasserkochern und anderen ähnlichen Geräten, die nicht zur Zimmerausstattung gehören, in den Gästezimmern verboten. Bitte schalten Sie vor dem Verlassen des Zimmers das Licht und alle elektrischen Geräte aus.

  28. Es ist verboten, auf dem Gelände übermäßigen Lärm zu verursachen, unangenehme Gerüche zu verbreiten oder Situationen zu schaffen, die anderen Gästen Schaden oder Ärger bereiten.

  29. Der Eigentümer der Einrichtung behält sich das Recht vor, Personen die Unterbringung zu verweigern:
    – die unter sichtbarem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen,
    – bei denen der Besitz von Waffen, Gas, scharfen Werkzeugen, Betäubungsmitteln oder anderen Gegenständen festgestellt wurde, die eine Gefahr darstellen können,
    – die sich aggressiv verhalten oder auf eine Weise, die allgemein als vulgär angesehen wird oder die ruhige Nutzung der Erholung durch andere Gäste stört.

  30. Der Eigentümer der Einrichtung kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während eines früheren Aufenthalts die Regeln der Einrichtung grob verletzt hat, indem er Schaden am Eigentum der Einrichtung oder an Gästen verursacht hat oder auf andere Weise den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb der Einrichtung gestört hat.

  31. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Ordnung kann der Eigentümer der Einrichtung die Erbringung von Übernachtungsdienstleistungen für die Person, die sie verletzt hat, verweigern. Personen, die gegen die Regeln dieser Ordnung verstoßen, müssen die Einrichtung ohne Anspruch auf Rückerstattung verlassen.

  32. Die Hausordnung wird dem Kunden durch individuelle Kenntnisnahme bei der Anmeldung sowie auf Wunsch des Kunden in der Einrichtung bekannt gegeben.

  33. Wir informieren Sie, dass die Einrichtung überwacht wird.